Export

Glossar

Export

Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und - bei Angabe der MwSt.-Identifikations-Nr. - auch an Unternehmen der anderen EU-Mitgliedstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird Ihnen die MwSt. erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Bei Ausfuhr aus der EU sind das Europäische Kulturgüterschutzabkommen von 1993 und die Unseco-Konvention von 1970 zu beachten.

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