Sie haben ein Kunstwerk entdeckt, das Sie gerne kaufen würden oder Sie möchten im Allgemeinen wissen, wie man bei einer Kunstauktion mitbietet? Hier finden Sie alle Informationen für einen erfolgreichen Kauf – Schritt für Schritt von der Katalogbestellung bis hin zur Abholung.
Die Online-Kataloge finden Sie ca. vier Wochen vor der Auktion auf unserer Homepage. Der gedruckte Katalog liegt ca. drei Wochen vor der Auktion vor. Mit unserem Bestellformular können Sie diesen separat oder als Abonnement bequem nach Hause bestellen.
In den Katalogen – ob online oder in print – finden Sie alle wichtigen Informationen zu den angebotenen Losen sowie generell zur Auktion. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Experten und Expertinnen gerne zur Verfügung.
Während unserer Vorbesichtigung sind sämtliche zum Aufruf kommenden Gegenstände in unseren Räumen zu besichtigen. Für Fragen stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.
Zustandsberichte zu einzelnen Objekten sind auf Anfrage erhältlich. Für die Auktionen »Art & Interior« werden keine Zustandsberichte angefertigt
Auf Wunsch fotografieren wir einzelne Objekte für Sie und senden Sie Ihnen per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass die Zusendung erst mit Beginn der Vorbesichtigung erfolgt.
Finden Sie hier unsere Versteigerungsbedingungen.
Im Auktionssaal können Sie das Geschehen unmittelbar mitverfolgen. Vor Ort erhalten Sie nach Ihrer Registrierung eine Bieternummer zum Mitbieten als Saalbieter.
Mit My VAN HAM können Sie live und sicher an unseren Auktionen teilnehmen, egal ob Sie gerade zu Hause oder unterwegs sind. Die Registrierung ist bis zu 24 Stunden vor der Auktion möglich, danach können Sie in Echtzeit von jedem Computer, Smartphone oder Tablet an der Auktion teilnehmen und für Ihre ausgewählten Stücke mitbieten.
Bei Schätzpreisen ab € 500 haben Sie die Möglichkeit telefonisch mitzusteigern. Gerne rufen wir Sie während der Auktion an, damit Sie telefonisch "live" auf eine Losnummer mitbieten können. Um sich für ein Telefongebot zu registrieren, können Sie unsere Auktionsplattform My VAN HAM oder das Gebotsformular nutzen.
Sie können vorab ein schriftliches Gebot abgeben, auf dem der Höchstpreis genannt ist, den Sie für ein Objekt zu zahlen bereit sind. Der Auktionator wird dann versuchen, den Gegenstand zum bestmöglichen Preis für Sie zu ersteigern. Die angegebenen Höchstgebote (ohne Aufgeld) werden nur so weit in Anspruch genommen, bis die Mindestpreise erreicht oder andere Gebote überboten sind.
Um ein schriftliches Gebot abzugeben, können Sie unsere Auktionsplattform My VAN HAM oder das Gebotsformular nutzen.
Falls Sie zum ersten Mal bei VAN HAM bieten möchten, registrieren Sie sich bitte mindestens 24 Stunden vor der Auktion.
Wir benötigen von Ihnen hierzu eine Kopie Ihres Personalausweises sowie das ausgefüllte und unterschriebene "Erstbieterformular". Laut § 8 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes sind wir seit dem 01.01.2020 dazu verpflichtet, eine erweiterte Sorgfaltspflicht bei allen unseren Kunden walten zu lassen.
Link zum Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu Sicherstellung einer korrekten Rechnungslegung Ihre Angaben an Hand Ihres Personalausweises überprüfen müssen.
Das vollständig ausgefüllte Formular und die Kopie Ihres Ausweises schicken Sie uns bitte per Post, per Fax an folgende Fax-Nr. +49 221-925862-4 oder per E-Mail an gebote@van-ham.com
Wenn Sie online über My VAN HAM bieten möchten, ist eine Übersendung des Erstbieterformulares nicht nötig. Hier wird dann nur eine Kopie Ihres Ausweises benötigt, den Sie bei der Anmeldung unter der Registrierung mit hochladen können.
Sie können Ihren Ausweis auch über unser verschlüsseltes Formular mit Klick auf den Button "Upload Ausweis" auf unserer Webseite hochladen.
Bitte beachten Sie hierzu unseren Hinweis zur Verarbeitung eines Identitätsnachweises in unserer Datenschutzerklärung.
Die im Katalog aufgeführten Objekte werden ca. 20% unterhalb des Schätzpreises, damit i.d.R. unterhalb des Limits, ausgerufen. Gesteigert wird in max. 10%-Schritten, wobei sich der Auktionator Abweichungen vorbehält.
Neben dem Zuschlag ist vom Kunden, der den Gegenstand gekauft hat, pro Lot für die ersten € 800.000 ein Aufgeld von 32 %, auf die darüberhinausgehenden Beträge bis € 3.000.000 von 27 % und auf die darüberhinausgehenden Beträge von 18% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei regelbesteuerten Objekten, die im gedruckten Katalog mit einem „*“ gekennzeichnet sind, wird auf den Zuschlag auf die ersten € 800.000 ein Aufgeld von 27 %, auf die darüberhinausgehenden Beträge bis € 3.000.000 von 21 % und auf die darüberhinausgehenden Beträge von 15 % erhoben. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % erhoben.
Objekte, die aus einem Drittland eingeführt wurden, sind im gedruckten Katalog mit einem „N“ gekennzeichnet. Bei der Übergabe dieser Gegenstände durch VAN HAM an den Kunden wird dieser zum Importeur und schuldet VAN HAM die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 5 %. So gekennzeichnete Gegenstände werden differenzbesteuert angeboten und die Einfuhrumsatzsteuer wird als Umlage in Höhe von 8 % weiterberechnet. Auf Anfrage unmittelbar nach der Auktion kann die Rechnung für diese Objekte regelbesteuert und ohne diese Umlage ausgestellt werden.
Der Veräußerer ist gemäß § 26 Abs.1 UrhG zur Zahlung einer gesetzlichen Folgerechtsgebühr auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie verpflichtet, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind. Davon trägt der Käufer anteilig in Form einer pauschalen Umlage von:
Keine Anwendbarkeit der Regeln über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB)
Bei den von uns durchgeführten Versteigerungen handelt es sich um öffentlich zugängliche Versteigerungen i.S.d. § 312g Abs. 2 Nummer 10) BGB auf denen wir ausschließlich gebrauchte Gegenstände verkaufen. Daher finden die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff BGB, gemäß § 474 Abs. 2 S. 2 BGB keine Anwendung. Das heißt, dass die verschiedenen besonderen verbraucherschützenden Vorschriften der §§ 474 ff BGB (z.B. bestimmte Hinweispflichten, Beweiserleichterungen) auf einen von Ihnen im Rahmen der Versteigerung abgeschlossenen Kaufvertrag keine Anwendung finden. Die dort geregelten Rechte stehen Ihnen demnach nicht zu.
Die Rechnungen werden im Vorfeld per E-Mail und anschließend per Post verschickt. Wir bitten um kurze Mitteilung, wenn Sie Ihre Rechnung nicht vorab digital zugestellt haben möchten.
Der Rechnungsbetrag ist per Electronic Cash, per Überweisung oder durch bankbestätigten Scheck zu begleichen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle Steuern, Kosten, Gebühren (inklusive der VAN HAM in Abzug gebrachten Bankspesen) gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungen ab € 10.000 pro Kalenderjahr werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Zahlungen können nur vom Rechnungsempfänger entgegengenommen werden. Geprüfte und ausgestellte Rechnungen können nicht mehr umgeschrieben werden.
Bei Zahlungsverzug können auf den Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 1% pro angebrochenen Monat berechnet werden.
Bezahlte Objekte können während der Auktion abgeholt werden.
Sollten Sie die Objekte nach der Auktion persönlich abholen, können Sie einen Termin bei uns reservieren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Ihren Wunschtermin können Sie ganz einfach selber hier buchen. Bitte geben Sie hierbei Ihre Rechnungsnummer an, damit wir Ihre Abholung vorbereiten können.
Sollte die Abholung durch einen Spediteur erfolgen, kann sich auch dieser einen Abholtermin reservieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung nur nach vollständiger Bezahlung erfolgt und uns bei Abholungen durch Dritte eine Vollmacht vorliegen muss.
Objekte, die nicht spätestens vier Wochen nach Rechnungslegung abgeholt wurden, können auf Kosten des Käufers eingelagert werden.
Objekte aus unseren ONLINE ONLY-Auktionen können nur nach Terminvereinbarung in Köln abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Lose in unserem Außenlager befinden und die Abholung aus logistischen Gründen bis zu 3 Tage dauern kann.
Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der MwSt.-ldentikations-Nr. – auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird Ihnen die MwSt. erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Bei Ausfuhr aus der EU sind das Europäische Kulturgüterschutzabkommen von 1993 und die Unesco Konvention von 1970 zu beachten.
Nach Erhalt einer schriftlichen Versandanweisung wird der Versand bestmöglich durchgeführt und auf Wunsch versichert. Zur Ermittlung Ihrer Versandkosten innerhalb Deutschlands benutzen Sie bitte unsere Versandkosten-Kalkulation. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nicht für einen Versand ins Ausland gelten. Dieser wird auf Anfrage berechnet.
Bei einem Gesamtwarenwert ab € 1.000 ist die Vorlage von Ausfuhrgenehmigungen beim Zoll zwingend erforderlich. Für die Erstellung dieser Papiere berechnen wir € 25.
Einen Tag nach Auktion können Sie bei uns die Ergebnisse auf unserer Homepage einsehen.
Im Nachverkauf können die unverkauften Objekte bei uns besichtigt und zum Schätzpreis plus Aufgeld erworben werden.